Tätigkeiten Ihrer Sicherheitsfachkraft
- Unterstützung und Beratung der ArbeitgeberInnen bei der Umsetzung gesetzlicher Bestimmungen
- Erstellung einer Arbeitsplatzevaluierung
- Regelmäßige Begehungen sowie Besichtigung der Räumlichkeiten und Arbeitsplätze
- Ergonomische Beratung am Bildschirmarbeitsplatz
- Beratung der ArbeitnehmerInnen, der Sicherheitsvertrauenspersonen sowie der Belegschaftsorgane in Angelegenheiten der Arbeitssicherheit und der menschengerechten Arbeitsgestaltung
- Beratung bei der Einführung und Änderung von Arbeitsverfahren, Arbeitsstoffen und Arbeitsmitteln
- Ermittlung und Untersuchung der Ursachen von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen sowie die Auswertung dieser Ermittlungen und Untersuchungen
- die nach den Arbeitnehmerschutzvorschriften erforderliche Ermittlung sowie Beurteilung der Gefahren und Festlegung von Maßnahmen samt Dokumentation im Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument sowie deren Überprüfung und Anpassung.
- Dokumentation der Tätigkeit und der jeweiligen Ergebnisse sowie die Erstellung von Berichten und Programmen auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit und der Arbeitsgestaltung
- Tätigkeit im Rahmen des Arbeitsschutzausschusses (ASA) und des zentralen Arbeitsschutzausschusses (ASA)
- Unterstützung bei der Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Unterweisungen und Erstellung von Betriebsanweisungen und Unterweisungsunterlagen
- Organisation des Brandschutzes und Maßnahmen zur Evakuierung
- Durchführung von Messungen (Beleuchtungsstärke, Lufttemperatur, Luftfeuchtigkeit, Luftgeschwindigkeit, Lärmbelastung)
- Laufende Weiterbildung
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