Tätigkeiten Ihrer Sicherheitsfachkraft

  • Unterstützung und Beratung der ArbeitgeberInnen bei der Umsetzung gesetzlichen Bestimmungen
  • Erstellung einer Arbeitsplatzevaluierung
  • Regelmäßige Begehungen sowie Besichtigung der Räumlichkeiten und Arbeitsplätze
  • Ergonomische Beratung am Bildschirmarbeitsplatz
  • Beratung der ArbeitnehmerInnen, der Sicherheitsvertrauenspersonen sowie der Belegschaftsorgane in Angelegenheiten der Arbeitssicherheit und der menschengerechten Arbeitsgestaltung
  • Beratung bei der Einführung und Änderung von Arbeitsverfahren, Arbeitsstoffen und Arbeitsmitteln
  • Ermittlung und Untersuchung der Ursachen von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen sowie die Auswertung dieser Ermittlungen und Untersuchungen
  • die nach den Arbeitnehmerschutzvorschriften erforderliche Ermittlung sowie Beurteilung der Gefahren und Festlegung von Maßnahmen samt Dokumentation im Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument sowie deren Überprüfung und Anpassung.
  • Dokumentation der Tätigkeit und der jeweiligen Ergebnisse sowie die Erstellung von Berichten und Programmen auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit und der Arbeitsgestaltung
  • Tätigkeit im Rahmen des Arbeitsschutzausschusses (ASA) und des zentralen Arbeitsschutzausschusses (ASA)
  • Unterstützung bei der Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Unterweisungen und Erstellung von Betriebsanweisungen und Unterweisungsunterlagen
  • Organisation des Brandschutzes und Maßnahmen zur Evakuierung
  • Durchführung von Messungen (Beleuchtungsstärke, Lufttemperatur, Luftfeuchtigkeit, Luftgeschwindigkeit, Lärmbelastung)
  • Laufende Weiterbildung