Unterstützung und Beratung der ArbeitgeberInnen bei der Umsetzung gesetzlichen Bestimmungen
Erstellung einer Arbeitsplatzevaluierung
Regelmäßige Begehungen sowie Besichtigung der Räumlichkeiten und Arbeitsplätze
Ergonomische Beratung am Bildschirmarbeitsplatz
Beratung der ArbeitnehmerInnen, der Sicherheitsvertrauenspersonen sowie der Belegschaftsorgane in Angelegenheiten der Arbeitssicherheit und der menschengerechten Arbeitsgestaltung
Beratung bei der Einführung und Änderung von Arbeitsverfahren, Arbeitsstoffen und Arbeitsmitteln
Ermittlung und Untersuchung der Ursachen von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen sowie die Auswertung dieser Ermittlungen und Untersuchungen
die nach den Arbeitnehmerschutzvorschriften erforderliche Ermittlung sowie Beurteilung der Gefahren und Festlegung von Maßnahmen samt Dokumentation im Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument sowie deren Überprüfung und Anpassung.
Dokumentation der Tätigkeit und der jeweiligen Ergebnisse sowie die Erstellung von Berichten und Programmen auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit und der Arbeitsgestaltung
Tätigkeit im Rahmen des Arbeitsschutzausschusses (ASA) und des zentralen Arbeitsschutzausschusses (ASA)
Unterstützung bei der Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Unterweisungen und Erstellung von Betriebsanweisungen und Unterweisungsunterlagen
Organisation des Brandschutzes und Maßnahmen zur Evakuierung
Durchführung von Messungen (Beleuchtungsstärke, Lufttemperatur, Luftfeuchtigkeit, Luftgeschwindigkeit, Lärmbelastung)